In Rheinland-Pfalz können jedes Jahr viele Bürger mit einer Steuererstattung rechnen: Der überwiegende Teil geht einer nicht-selbstständigen Tätigkeit (Arbeitnehmer) nach – zurzeit rund 770.000 – und kann dabei unter anderem Werbungskosten, wie die Anfahrt zur Arbeit, steuermindernd geltend machen. Aufgrund der gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern, liegen den Finanzämtern jedoch in