Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Grundsätzlich werden die Familienkassen es aber nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden, darauf hat die Familienkasse Rheinland-Pfalz Saarland jetzt hingewiesen. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der