Nachdem 2009 das Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten ist, besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, gemäß verbindlicher Regelungen Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung für den Fall festzulegen, dass der Betroffene diese krankheitsbedingt nicht mehr selbst äußern kann. Die Patientenverfügung wahrt somit das eigene Selbstbestimmungsrecht auch dann, wenn man im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und einwilligungsfähig ist. Zur Information über das Patientenverfügungsgesetz, laden die Betreuungsbehörde des Landkreises Alzey-Worms und die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine gemeinsam am Donnerstag, dem 9. Oktober, 19 Uhr, zur Veranstaltung