Die Verbandsgemeindeverwaltung hat erfreuliche Nachrichten für die Anwohner der L 440/ Osthofener Straße, L 437/ Gimbsheimer Straße und der K46/Ibersheimer Straße. Nach Anhörung der Polizei und des Landesbetriebs für Mobilität (LBM) wird für den Schwerlastverkehr über 7,5 t auf den oben genannten Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet. „Es ist notwendig, die Geschwindigkeit des Schwerlastverkehrs zu begrenzen, da es ansonsten an den genannten Straßen insbesondere für Schulkinder, ältere Menschen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen nicht möglich ist, die Straße gefahrlos zu überqueren“, erklärt Bürgermeister Gerhard Kiefer die