Wenn nach dem 1. Januar 2022 Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, zum Beispiel erstmalige Bebauung, Anbau, Umbau, Kernsanierung oder Abriss, Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche, Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume oder auch die Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland), müssen Eigentümer dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Fristen für Abgabe der Änderungsanzeige Änderungen, die in 2022 oder 2023 eingetreten sind, sind bis zum 31. Dezember 2024 anzuzeigen. Im Jahr 2024 eingetretene Änderungen bis zum 31. Januar 2025. Finanzämter