Briefwahlanträge für die Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, dem 4. November, können noch bis Freitag, dem 2. November, 18 Uhr, im Wormser Rathaus in Zimmer 220 (2.OG) beantragt werden. Danach ist ausschließlich nur noch die Bearbeitung der Anträge von nachweislich plötzlich erkrankten Personen möglich. Dafür ist das Briefwahlbüro am Samstag, dem 3. November, von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag, dem 4. November, von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder deren Abholung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Abholung ist allerdings gemäß den Wahlgesetzen auf maximal vier Personen beschränkt. Am Feiertag Allerheiligen