VON STEFFEN HEUMANN | Die Amtszeit des Aufsichtsrates, welcher durch die Hauptversammlung der EWR AG gewählt wird, beträgt regelmäßig 4 Jahre und endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 4. Geschäftsjahres nach Beginn der Amtszeit beschließt. Der Stadt Worms steht das Recht zu, der Hauptversammlung der EWR AG insgesamt fünf Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrates vorzuschlagen. Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Worms, Adolf Kessel, galt es in der Ratssitzung vom Mittwoch noch vier weitere Stadtratsmitglieder zu wählen. Von den politischen Gruppen wurden mehr als 4 Personen vorgeschlagen, nämlich Dr. Klaus Karlin (CDU), Timo Horst (SPD), Richard