Die ersten Steuerbescheide von Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 abgegeben haben, werden frühestens Ende März/Anfang April versendet. Grund: Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln. Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel