Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten ab dem 4. Mai 2024 und spätestens bis 12. Mai 2024 zugestellt. Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann. Briefwahlbüro ab 6. Mai geöffnet Das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 220 (2. OG), Telefon 06241/853-1006, ist ab Montag, dem 6. Mai geöffnet.