Von Gernot Kirch Am Donnerstagmorgen gab das Verwaltungsgericht in Mainz seine Entscheidung bekannt, dass es den Eilantrag des Bürgervereins Domumfeld ablehnt, in dem gefordert wurde, dass der Bauantrag der Domgemeinde für das „Haus am Dom“ nicht weiter bearbeitet werden darf, bis ein Bürgerentscheid durchgeführt wurde. Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Stadt Worms das Baugenehmigungsverfahren nicht wegen des Bürgerbegehrens aussetzen dürfe, da zwischen dem Bürgerbegehren und dem Baugenehmigungsverfahren, das die Stadt als staatliche Auftragsangelegenheit durchführe, keinerlei rechtliche Verknüpfung bestehe. Daraufhin legte der