Mit Blick auf die aktuell nur geringen COVID-19-Fallzahlen öffnet sich das Klinikum Worms langsam und schrittweise wieder für Besucherinnen und Besucher. Ab Montag, dem 28. Juni, gilt die sogenannte 1-1-1-1-Regel, was bedeutet, dass ein Patient pro Tag Besuch von einer Person für eine Stunde bekommen darf. Der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend können Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen sowie Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, nahe Angehörige und nahestehende Personen ihre Lieben nun täglich jeweils zwischen 11 und 13 Uhr oder zwischen 17 und 19 Uhr für eine Stunde besuchen. Auch Seelsorgern, Rechtsanwälten, Notaren sowie rechtlichen Betreuern und