Am 23. Juli wird im Stadtrat über den Antrag auf ein Bürgerentscheid mit zwei Fragen abgestimmt. Sollte der Stadtrat dem zustimmen, kommt es noch im Laufe dieses Jahres zu einem Bürgerentscheid, wobei dieser eben nur mehr ein moralisches Instrument wäre. Lehnt der Stadtrat den Antrag ab bzw. erklärt ihn für unzulässig, überlegt der Bürgerverein, ob er vor Gericht geht. Dazu sagte Dr. Hilmar Kienzle, dass der Verein noch nicht darüber entschieden habe, ob er dann wirklich vor Gericht geht, denn dies sei auch eine finanzielle Frage, den unbeschränkt Mittel hab der Verein nicht. Eine Variante wäre noch, dass der Stadtrat zustimmt, aber der Oberbürgermeister den Bürgerentscheid