Für das Landgericht Mainz oder das Amtsgericht Worms sind noch Restplätze zu vergeben. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Worms haben und zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen setzt unter anderem Gerechtigkeitssinn, Objektivität, Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein, Unvoreingenommenheit und Menschenkenntnis voraus. Jedes Urteil, das gesprochen wird, haben die Schöffen mit zu verantworten. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat