Im Oktober 2012 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Die Möglichkeit, das Bezeichnungsrecht weiterzuentwickeln und kleinere geografische Einheiten hervorzuheben, wurde den Landesregierungen übertragen. In der Plenarsitzung am Donnerstag wurde nun auf Antrag aller im Mainzer Landtag vertretenen Fraktionen (SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen, eine repräsentative Studie zum Weinbezeichnungsrecht unter Federführung eines Kompetenzzentrums (DLR) in Auftrag zu geben. In Rheinhessen wird dies das DLR in Oppenheim sein. Ziel ist, für die verschiedenen Erzeugertypen die Erträge, Rebsorten und Mostgewichte zu erheben, die aktuell